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Felix Syrovatka

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Frankreich

Eurodämmerung in der Coronakrise

Felix Syrovatka · 30. April 2020 ·

Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/Sven_fotografiert-16118972/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=5089587">Sven Förter</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=5089587">Pixabay</a>
Bild von Sven Förter auf Pixabay

Von Etienne Schneider und Felix Syrovatka (erschienen in LuXemburg, April 2020)

Auf einen Schlag war alles wieder da. Die Corona-Pandemie weckte die bösen Erinnerungen an die Finanzkrise 2007. Und in der Tat müssen wir heute davon ausgehen, dass die “Vollbremsung des Kapitalismus” (Nachtwey 2020) in Folge der Corona-Pandemie eine weltweite Wirtschaftskrise auslösen wird (Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose 2020). Ein Vergleich mit der Weltfinanzkrise von 2007 drängt sich auf. Ähnlich wie diese hat auch die sich jetzt entfaltende Weltwirtschaftskrise tieferliegende Wurzeln in einem aufgeblasenen Finanzmarkt und in den angehäuften Überkapazitäten der industriellen Produktion, speziell im Automobilsektor (IfG 2020, 8). Die Stilllegung des öffentlichen Lebens und weite Teile der Produktion fallen zusammen mit einem sich dem Ende zuneigenden Konjunkturzyklus. Spätestens seit Anfang des Jahres 2019 kann ein weltweiter Rückgang der Nachfrage und der industriellen Produktion beobachtet werden, der insbesondere in Deutschland zu einer rückläufigen Wertschöpfung und einer zunehmenden Verwertungskrise des industriellen Kapitals führte (BDI 2019). Der größte Treiber des Konjunkturzyklus, der 2008 seinen Anfang nahm, war die nahezu unbegrenzte Bereitstellung von Liquidität durch die Zentralbanken, insbesondere durch die Europäische Zentralbank (EZB) und die amerikanische FED. Diese Form des “Liquiditätsmanagements” behinderte einen Abbau der strukturellen Überakkumulation und führte zu Spekulationsblasen. Der Börsencrash von Anfang März 2020 resultierte in erster Linie aus dem Platzen solcher Blasen (Lapavitsas 2020).

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Ein stotternder Motor?

Felix Syrovatka · 3. Dezember 2019 ·

Cover des Buches. Copyright: Nomos- Verlags

Als ich angefangen habe in Marburg zu studieren, da stellte die Staatsverständnis-Reihe des Nomos-Verlags einen enormen Fundus an theoretischen Überlegungen für mich dar. Vor allem die Bände zu Poulantzas, Gramsci aber auch zu Carl Schmidt und Wolfgang Abendroth habe ich mit Ehrfurcht vor so viel theoretischer Kompetenz gelesen. Oft waren die Texte für mich so komplex und kompakt geschrieben, dass ich sie mehrfach lesen musste. Hätte mir damals jemand gesagt, dass ich für die Reihen mal einen Beitrag schreiben werde, hätte ich das nie geglaubt.

Umso stolzer bin ich darauf, dass Etienne Schneider und ich in dem neu erschienen Band der Reihe zum „Staatsprojekt Europa“ mit einem Text zum deutsch-französischen Bilateralismus vertreten sind. Der Band „Staatsprojekt Europa“ wird von Jens Wissel und Daniel Keil herausgegeben und beinhaltet neben unserem Text weitere sehr spannende Texte u.a. von Stefanie Wöhl, John Kannankulam, Elisabeth Klatzer, Fabian Georgi, Lukas Oberndorfer, u.v.m..

Unser Beitrag widmet sich dem blockierten deutsch-französische Bilateralismus in der Debatte um die Vertiefung der Währungs- und Wirtschaftsunion und stellt damit eine Weiterführung unser bisherigen Forschung zum deutsch-französischen Verhältnis und seiner herausgehobene Bedeutung für die EU dar. Anders als unsere bisherigen Texte legt unser Beitrag für diesen Sammelband den Schwerpunkt mehr auf Politik und Ideologie und stellt damit eine Ergänzung zu unseren bisher eher polit-ökonomischen Analysen dar.

Den Sammelband kostet im Buchhandel 39€ und erscheint offiziell am 16.12.2019. Über die E-Plattform des Nomos-Verlags kann das Buch aber bereits jetzt online bezogen werden. Mehr Infos hier.

Den Text von Etienne und mir findet ihr ebenso wie den insgesamt sehr spannenden Band hier: https://www.nomos-elibrary.de/…/ein-stotternder-motor-der-b…

Wir freuen uns über Rückmeldungen und Feedback

Die neue Europäische Arbeitsmarktpolitik oder wie die EU die nationalen Arbeitsmarktpolitiken beeinflusst

Felix Syrovatka · 9. April 2019 ·

Der Artikel erschien am 02.04.2019 in gekürzter Fassung auf dem Blog „Arbeit und Wirtschaft“ der Arbeiterkammer Österreich und des ÖGBs unter dem Titel „Frankreich im Fokus der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik“

Im Zuge des europäischen Krisenmanagements wurde auf der europäischen Ebene ein umfangreiches Ensemble aus formellen und informellen, institutionalisierten und nicht-institutionalisierten, ökonomischen und sozialpolitischen Reglungs-, Überwachungs-, und Durchsetzungsformen durchgesetzt, mit denen die Rahmenbedingungen für eine nationale Arbeitsmarkregulierung und eine eigenständige Arbeitsmarktpolitik erheblich einschränkt wurden. Diese Neue Europäische Arbeitsmarktpolitik folgt dabei einem marktliberalen Politikmodus, welcher die Handlungsspielräume der Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen durch die Dezentralisierung von Lohnfindungs- und Tarifvertragssysteme, einer Flexibilisierung von ArbeitnehmerInnenrechten sowie die Senkung von Mindestlöhnen und der Abbau von Arbeitsversicherungsleistungen mitsamt der Implementierung von Aktivierungs- und Sanktionsmechanismen. Während die Eingriffe in die nationalen Arbeitsmarkt- und Tarifstrukturen in den sogenannten Troika-Ländern (Griechenland, Portugal, Spanien, Irland) im Zentrum des öffentlichen Interesses standen, blieben die Auswirkungen auf jene Länder, welche weniger stark von der Krise betroffen waren, in der Vergangenheit unterbelichtet.

Arbeitsmarktpolitik im Zentrum marktliberaler Krisenpolitik

Bereits 1978 hatte Elmar Altvater in einem wegweisenden Artikel zu den „Austerity Tendenzen in Westeuropa“ darauf hingewiesen, dass die Reduktion der Lohnstückkosten – neben Eingriffen in den Staatshaushalt – der zentrale Ansatzpunkt ordoliberaler Krisenpolitik ist. Im Kern zielt diese auf eine Wiederherstellung optimaler Verwertungsbedingungen für die Unternehmen und eine Steigerung ihrer Profitabilität. Dies geschieht jedoch nicht dadurch, dass die Produktivität, etwa durch eine umfassende staatliche Industriepolitik, gesteigert, sondern die Lohnkosten gesenkt werden. Dementsprechend zielt ein ordoliberales Krisenmanagement in erster Linie auf eine Reduktion der Lohnkosten und eine strukturelle Schwächung der Lohnfindungsinstitutionen sowie der organisierten Arbeiterbewegung bspw. der Gewerkschaften. Ausgehend von der Dominanz der Neoklassik in den Wirtschaftswissenschaften, war es daher nicht weiter überraschend, dass auch die Bearbeitung der Krise ab 2007ff. den marktliberalen Mustern der Austeritätspolitik folgte und die Arbeitsmarktpolitik zum zentralen Gegenstand europäischer Reformbemühungen wurde. Wie Ortiz u.a. (2015: 12) ausführen, wurde in Reaktion auf die Krise in 89 Ländern Maßnahmen zu Arbeitsmarktflexibilisierung beschlossen, darunter u.a. die Dezentralisierung der Tarifstrukturen und die Lockerung des Kündigungsschutzes.

Neue Europäische Arbeitsmarktpolitik

Die Herausbildung der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik war daher sowohl in ein marktliberales Krisennarraritiv als auch in eine weltweite austeritätspolitischen Entwicklungsdynamik eingebettet, welche nicht zuletzt aus einer Revitalisierung und Verhärtung der ordoliberaler Wirtschaftsideologie getrieben war. Das Besondere an der europäischen Entwicklung liegt jedoch darin begründet, dass die europäische Krisenbearbeitung dazu geführt hat, dass zentrale Kompetenzen in der Arbeitsmarktregulierung dauerhaft auf die europäische Ebene transponiert und dort institutionell verankert sowie zum Teil auch verfassungsrechtlich abgesichert wurden. Folgt man Altvater in seiner Analyse, so wurden die beiden zentralen Instrumente ordoliberaler Krisenpolitik d.h. die Reduktion der Lohnkosten als auch des Staatshaushaltes, auf die europäische Ebene verlagert und dort konstitutionell festgeschrieben.

Schaut man sich die dafür geschaffenen Governancemechanismen konkret an, so erkennt man ein engmaschig verknüpftes Bausteinsystem arbeitsmarktpolitischer Koordinierung. Auch wenn hier nicht der Platz ist, um detailliert auf die einzelnen Instrumente eingehen zu können, so sollen doch kurz die einzelnen Säulen der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik erläutert werden:

1.) Mit der 2010 verabschiedeten Europa-2020-Strategie wurde das sogenannte Europäische Semester etabliert, dass die bisher bestehenden Koordinierungsprozesse wie die Europäische Beschäftigungspolitik bündelt, aufeinander abstimmt und politische Empfehlungen für die jeweiligen Nationalstaaten formuliert. Die länderspezifischen Empfehlungen als Kern des Europäischen Semesters basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und umfassen sowohl die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung, den Stabilitäts- und Wachstumspakt als auch das 2011 geschaffene Makroökonomische Ungleichheitsverfahren. Im Europäischen Semester findet sowohl eine umfangreiche Datenerhebung über die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Situation der europäischen Mitgliedsstaaten statt als auch ein Benchmarkingprozess, der den einzelnen Ländern permanent vergleicht. Damit stellt das Europäische Semester die Schaltzentrale der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik dar. Hinzu kommt eins mehrstufigen makroökonomischen Überwachungssystems, welches die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedsstaaten anhand eines sogenannten Scoreboards permanent überwacht. Die darin definierten Indikatoren umfassen u.a. die Entwicklung der Lohnstückkosten oder Löhne. Verbunden ist das Europäische Semester zudem mit einer Reihe finanzieller Sanktionsmöglichkeiten, welche die Verbindlichkeit der länderspezifischen Empfehlungen erhöht. Waren die arbeitsmarktpolitischen Empfehlungen vor der Krise lediglich symbolischer Natur, kann ihre Nichtbefolgung heute zu empfindlichen Geldstrafen bis hin zur Aussetzung der Struktur- und Kohäsionsfondsmittel führen. Denn seit der Reform der Kohäsionspolitik 2013 kann der Europäische Rat über den Artikel 23 der ESI-Verordnung auf Vorschlag der Kommission jene Gelder, welche für wirtschaftliche Angleichung der europäischen Regionen vorgesehen sind, vollständig einfrieren. Damit umfasst die Neue Europäische Arbeitsmarktpolitik auch nicht nur die Euro-Staaten, sondern tendenziell alle EU-Mitgliedsstaaten.

2.) Die zweite Säule der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik stellt die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) dar und kann als eine Form des „europäischen Interventionismus“ charakterisiert werden. Im Zuge der Krisenbearbeitung hatte die EZB mehrere groß angelegte Anleihenkaufprogramme (SMP, OMT, PSPP) gestartet, jedoch den Ankauf an spezifische Bedingungen für die betroffenen Staaten geknüpft. So verschickte die EZB Briefe an die jeweiligen Regierungen und forderte diese dazu auf, im Gegenzug ihre Arbeitsmärkte zu reformieren und die Tarifstrukturen zu dezentralisieren. In den Fällen Spanien und Italien sind diese Briefe öffentlich geworden, jedoch betonte der damalige EZB-Präsident Jean-Claude Trichet in einem Interview, dass diese Form der „informellen Konditionalität“ zum Alltagsgeschäft der EZB gehöre und solche Auflagebriefe regelmäßig an einzelne Regierungen verschickt werden.

3.) Die dritte Säule umfasst die institutionalisierten Rettungsmaßnahmen für die Eurozone sowie die etablierte Kreditpolitik für die Nicht-Eurostaaten. In beiden Fällen wurden im Gegenzug für Kredite (im Rahmen des EFSF bzw. später des ESM oder im Rahmen von sogenannten Zahlungsbilanzdarlehen nach Artikel 143 AEUV) umfangreiche Strukturreformen mit einer sogenannten Troika aus EZB, EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds (IWF) vereinbart. Kern der verordneten Strukturreformen war auch hier der Arbeitsmarkt sowie die Lohnbildungsstrukturen. Ein Blick auf die betroffenen Staaten wie bspw. Rumänien oder Griechenland zeigt, dass dort die etablierten arbeitsmarkt- und tarifpolitischen Strukturen durch die Troika vollständig zerschlagen wurden. Branchenübergreifende Tarifverhandlungen wurden abgeschafft und auf die Unternehmensebene verlagert oder sogar individualisiert. Folgt man dem griechischen gewerkschaftsnahen Forschungsinstitut INE, dann gingen im Jahr 2016 nur noch 6,55% aller Tarifabschlüsse über die Unternehmensebene hinaus, während die meisten Lohnabschlüsse individuell ausgehandelt werden. Diese Säule der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik stellt somit die stärkste Form der Einflussnahme auf die nationalen Arbeitsmarktpolitiken dar. Sie beschränkt nicht nur die Rahmenbedingungen für eine nationale Arbeitsmarktpolitik, sondern greift konkret in die arbeitsmarkt- und tarifpolitischen Strukturen der EU-Mitgliedsstaaten ein, womit sie mit dem Begriff des „arbeitsmarktpolitischen Interventionismus“, wie ihn Thorsten Schulten und Torsten Müller vorschlagen, beschrieben werden.

Zusammen genommen stellen die drei Säulen eine neue arbeitsmarktpolitische Regelungsstruktur auf der europäischen Ebene dar, welche sich aus dem konkreten Zusammenspiel von regelbasierten, formellen und informellen sowie institutionalisierten Strukturen, Foren und Gremien ergibt. Diese sind eng miteinander verzahnt und verkoppelt und bilden in ihrer Gesamtheit jenes Ensemble, dass als Neue Europäische Arbeitsmarktpolitik beschrieben werden kann.

Länderspezifische Empfehlungen zielen auf die Arbeitsmarktpolitik

Eine Analyse der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zwischen 2011 und 2018 macht den Fokus des europäischen Krisenmanagements auf die nationalen Arbeitsmarkt- und Tarifstrukturen deutlich. So forderte die EU-Kommission von 20 Mitgliedsstaaten einen Abbau von Arbeitsversicherungsleistungen und/oder die Implementierung von Aktivierungs- und Sanktionsmechanismen in die nationale Arbeitslosenversicherung. 13 Mitgliedsstaaten forderte sie auf den Arbeitsschutz zu lockern und insbesondere den Kündigungsschutz oder die Arbeitszeitregelungen zu flexibilisieren. 9 Mitgliedsstaaten erhielten die Empfehlung ihre Mindestlöhne zu senken. Besonders bemerkenswert sind die Forderungen nach der Dezentralisierung und/oder eine Deregulierung der Lohnfindung, die an insgesamt 12 Mitgliedsstaaten herangetragen wurde. Denn in den europäischen Verträgen wurde die Lohnpolitik explizit aus dem Kompetenzbereich der EU ausgeschlossen.

Frankreich im Fokus der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik

Als eines der ersten Länder geriet Frankreich in den Fokus der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik. Während bereits ab 2009 ein Defizitverfahren im Rahmen des SWP eingeleitet worden war, verstärkte sich ab 2011 der Fokus der Europäischen Kommission auf die französische Arbeitsmarktregulierung. Ab 2013 leitete die Kommission zudem ein Verfahren bei übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten gegen Frankreich ein, womit die französische Arbeitsmarktregulierung einem speziellen Monitoring unterlag. Nach Ansicht der Kommission und des Rates in den länderspezifischen Empfehlungen leidet die französische Wirtschaft neben einer Schuldenkrise insbesondere an einer Wettbewerbskrise und einer strukturellen Arbeitsmarktschwäche. Zu hohe Arbeitskosten, ein zu hoher Mindestlohn und eine zu geringe Unternehmensflexibilität in „allen Aspekten der Beschäftigungsbedingungen“ würden die Wettbewerbskrise weiter vertiefen. Die Arbeitsmarktschwäche wiederum resultierte für die europäischen Institutionen in erster Linie aus dem zu starren Kündigungsschutz und einer zu wenig aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Der Analyse folgten die entsprechenden Empfehlungen. In allen länderspezifischen Empfehlungen für die Jahre 2011 bis 2017 finden sich die Forderungen nach einer Drosselung des Mindestlohnentwicklung, einer Liberalisierung reglementierter Berufe sowie nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes.

Mit der Einleitung des Verfahrens bei übermäßigen Ungleichgewichten ab 2013 gerieten arbeitsgesetzlichen und lohnpolitische Maßnahmen in den Fokus der Wettbewerbsanalyse. So schrieb die Kommission in den länderspezifischen Empfehlungen für 2014, dass „Wage-setting in France tends to result in distortion of the wage structure and limit the ability to firms to adjust wages in economic downturns”. Die weitgehend auf Branchenebene stattfindenden Tarifverhandlungen wurden von der Kommission als Achillesverse für die Resilienz der französischen Wirtschaft erkannt, womit sich die länderspezifischen Empfehlungen fortan darauf konzentrierten: Frankreich wurde aufgefordert sein Lohnbildungssystem zu dezentralisieren, um „to ensure that wages evolve inline with productivity“. Zugleich drängte die Europäische Kommission auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und eine Lockerung des Kündigungsschutzes.

Im Jahr 2015 spitzte sich der Druck von Seiten der europäischen Institutionen zu. Nachdem die französische Regierung im Zuge der Terroranschlägen auf die Redaktion von Charlie Hebdo im Januar 2015 ankündigte, aufgrund der Mehrausgaben für Polizei und Militär den SWP erneut brechen und die Vorgaben zur Neuverschuldung nicht erfüllen zu können, erhöhte die Kommission den Druck die geforderten arbeitsmarktpolitischen Empfehlungen umzusetzen.

Bereits im Februar 2015 drohte die Kommission in einer Vorlage für den Europäischen Rat mit der Verhängung eines Korrekturmaßnahmeplan und finanziellen Sanktionen. In ihrem Monitoringreport im Zuge des Defizitverfahrens forderte die Kommission die französische Regierung auf „reduce the costs associated with the implementation of regulations comcerning working time arrangements, beyond contributing to better alihn wages with productivity”. In der vom Rat beschlossenen Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens wird von finanziellen Sanktionen abgesehen, jedoch eine sechsmonatige Frist vereinbart, in der konkrete Maßnahmen umgesetzt und das Land sich einem erneuten Monitoring zu unterziehen hat. Zugleich wurde eine strengere halbjährliche Überwachung, primär im Bereich der Arbeitsmarktregulierung durch die Kommission beschlossen.

Auch die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zielten besonders auf die Arbeitsmarkt- und Tarifstrukturen. Durch das Verfahren makroökonomischer Ungleichgewichte erhielten die Empfehlungen besondere Aufmerksamkeit, da mit ihnen die Möglichkeit weiterer finanzieller Sanktionen verbunden war. Die im Mai 2015 veröffentlichten Empfehlungen forderten eine Deregulierung des Lohnbildungssystems, eine Flexibilisierung des Kündigungsrechts sowie eine grundlegende Reform des Arbeitsrechts:

“reform the labour law to provide more incentives for employers to hire on open-ended contracts. Facilitate take up of derogations at company and branch level from general legal provisions, in particular as regards working time arrangements” (2015: 55)

Die “Empfehlungen” der Kommission fanden sich dann auch kurze Zeit später im Gesetzentwurf für die Reform des französischen Arbeitsrechts, dem sogenannten Loi El Khomri wieder. Das im Jahr 2015 vorgelegte und im Frühjahr 2016 beschlossene Gesetz, das neben den EU-Institutionen vor allem von den französischen Unternehmensverbänden MEDEF und afep gefordert und gefördert wurde, sah u.a. eine Lockerung und Verwässerung der Überstundenregelung und des Kündigungsschutzes sowie eine Umkehrung der Normrangfolge für betriebliche Vereinbarungen und Tarifverträge vor. Fortan ist es den Arbeitgebern in Frankreich möglich, die Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden (in Ausnahmefällen sogar auf 60 Stunden) zu erhöhen und eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden anzuordnen. Die 35-Stunden-Woche muss nur noch in einem Durchschnitt von 3 Jahren eingehalten und kann auch hier durch betriebliche Vereinbarungen vollständig ausgehebelt werden. Seine Verabschiedung stellte den größten Abbau von Arbeitnehmerrechten und führte zu einer massiven strukturellen Schwächung gewerkschaftlicher Machtressourcen.

Die europäischen Institutionen agierten dabei nicht nur im Vorfeld der Reform als Agenda Setter, sondern übten auch während des Reformprozesses medialen und institutionellen Druck auf die Regierung von Präsident Francois Hollande aus. Kurz vor der Verabschiedung des Loi El Khomri veröffentliche die Kommission etwa ein Arbeitspapier, in der sie die Reform des Arbeitsrechts als Schlüssel zur Drosselung der Lohnstückkostenentwicklung bezeichnete. Zudem äußerten sich EU-Wirtschaftskommissar Moscovici und Vizekommissionspräsident Dombrowski während des Gesetzgebungsprozesses in verschiedenen Interviews und warnten öffentlich vor einer Abschwächung des Reformpaketes. Auch die deutsche Bundesregierung erhöhte den Druck auf die französische Regierung und drohte damit, einer Verlängerung des Defizitverfahrens im Rahmen des SWP nicht zuzustimmen, sollten keine überzeugenden reformpolirischen Schritte in der Arbeitsmarkregulierung eingeleitet werden. Vor allem der deutsche Finanzminister kritisierte immer wieder die arbeitsmarktpolitische Situation in Frankreich und regte im April 2015 sogar an, dass das französische Parlament, ähnlich wie in Spanien, doch mit Zwang von der „Notwendigkeit von Arbeitsmarktreformen“ überzeugt werden müsste.

Eine neue arbeitsmarktpolitische Regelungsstruktur für Europa

Wie das französische Beispiel zeigt, wurde auf europäischer Ebene eine neue arbeitsmarktpolitische Regelungsstruktur durchgesetzt, welche je nach spezifischer Form, direkten oder indirekten Einfluss auf die Arbeitsmarktregulierung ausübt und den nationalen arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielraum einschränkt.

Nix Neues aus Merseberg

Felix Syrovatka · 20. Juni 2018 ·

Quelle: Bundesregierung/Bergmann https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Mediathek/Einstieg/mediathek_einstieg_fotos_node.html;jsessionid=EA1522290B4953D0D698697FD3419C4B.s2t2?cat=fotos

„Hier war die Arbeit am kompliziertesten“, räumte die Kanzlerin ein, als sie auf der Pressekonferenz das Thema Wirtschafts- und Währungsunion ansprach. Und damit hatte sie die Probleme im deutsch-französischen Verhältnis pointiert auf den Punkt gebracht: In der Frage der konkreten Ausgestaltung der Eurozone prallten zwei Europavorstellungen aufeinander: Wirtschaftsregierung vs. Stabilitätsunion

Zuletzt hatte Emmanuel Macron nach seiner Wahl zum französischen Staatspräsidenten mit weitreichenden Vorschlägen die Debatte wieder dynamisiert und letztendlich die deutsche Bundesregierung unter Druck gesetzt. Macron schlug faktisch die Einrichtung einer europäischen Wirtschaftsregierung vor, mitsamt eines europäischen Finanzministers, welcher über weitreichende Kompetenzen sowie ein eigenes Budget verfügen sollte. Der europäische Finanzminister sollte einem eigenständigen Eurozonenparlament rechenschaftspflichtig sein. Mit einer sogenannten Fiskalkapazität sollten darüber hinaus die Euro-Mitgliedsstaaten gestützt werden können. Die Fiskalkapazität sollte sich aus eigenen Mitteln – Macron nannte vor seiner Wahl das Instrument der Eurobonds – finanzieren können. Erschreckt von den Vorschlägen der Franzosen und der eigenwilligen Interpretation dieser Vorschläge von Seiten der Kommission („Nikolauspaket“) verschlug es den deutschen Verantwortlichen erst die Sprache, um danach die klare Position des „Ja aber…“ zu vertreten. Die Meseberger Erklärung des deutsch-französischen Ministertreffens gestern sollte daher den Durchbruch einer seit Jahren geführten Debatte über die konkreten Schritte einer Vertiefung der Währungs- und Wirtschaftsunion bringen.

Schaut man sich nun die Ergebnisse des Meseberger-Gipfels an, so sind diese in keiner Weise als Durchbruch zu bezeichnen. Nimmt man die vielen Phrasen und Allgemeinplätze aus der Erklärung heraus, so bleibt nur noch ein Eurozonenbudget sowie die Weiterentwicklung des Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) übrig. Der Finanzminister, das Eurozonenparlament sind im Text nicht mehr vorhanden, die vorgeschlagene Fiskalkapazität soll „geprüft“ werden. In Meseberg wurden Macrons Vorschläge so weichgeklopft, dass sie jetzt auch in das das deutsche Europaprojekt einer Stabilitätsunion passen. Sie schrumpften zur Frace, was noch offensichtlicher wird, betrachtet man die verbliebenen Ideen Macrons noch einmal genauer.

Die Umwandlung des ESM in einen Europäischen Währungsfonds (EWF) war in der Vergangenheit wohl jener Vorschlag, wo Deutschland und Frankreich große Schnittmengen aufwiesen. Man war sich einig, dass der ESM in europäisches Recht überführt werden und eine zentralere Rolle in der Krisenbearbeitung spielen sollte. Doch selbst dieser Kompromiss kam nicht zustande. Zwar sieht die deutsch-französische Erklärung vor, dass der ESM in der Quadriga (ehemals Troika) eine größere Rolle spielen soll, jedoch sollen sowohl IWF, EZB als die Europäische Kommission in die Überwachung und Kontrolle der Programmländer eingebunden bleiben. Zudem soll der ESM auch erstmal zwischenstaatlich bleiben und erst in einem zweiten Schritt in EU-Recht überführt werden. Wann dies der Fall sein soll, bleibt unbestimmt. Auch die zukünftige Ausgestaltung und Funktion des ESM bleibt unkonkret. Zwar soll der ESM um ein „Auffanginstrument“ ergänzt werden, jedoch bleibt offen, was genau darunter zu verstehen ist und wie groß dieses Budget wäre. Zugleich wird im darauffolgenden Satz betont, dass dass Austerität und Konditionalität das „grundlegende Prinzip des ESM-Vertrags und aller ESM-Instrument“ bleiben soll.Ebenso übrigens wie auch der Name des Stabilitätsmechanismus. Der ESM kann (!) in Zukunft unbenannt werden, mittelfristig bleibt er bei seinem Namen, um dem Internationalen Währungsfonds nicht zu düpieren.  Die Austeritätsorientierung bleibt also erhalten und vieles deutet darauhin, dass der ESM nach jenem Vorschlag ausgebaut wird, den zuletzt noch Wolfgang Schäuble Anfang des Jahres in die Eurogruppe eingebracht hatte. Dieser sieht den ESM als Korrektiv für die Krisenpolitik der Kommission vor, welcher noch stärker auf Stabilität und Austerität fokussiert bleibt. Sozusagen als Zuchtmeister für Europa.

Noch weniger konkret wird der Text in Bezug auf das Eurozonenbudget. Dieses soll zwar bis 2021 umgesetzt sein, entspricht jedoch keinesfalls mehr jenen Zielen, welche Emmanuel Macron noch vor seiner Wahl ausgegeben hatte.  So forderte er im Wahlkampf einen umfangreichen Investitionshaushalt, um Ungleichgewichte in der Eurozone auszugleichen und eine stärkere Konvergenz zwischen den Euro-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Betont wurde insbesondere, dass ein solches Budget außerhalb des EU-Haushaltes stehen und durch einen eigenständigen Finanzminister verwaltet werden.

In der Meseberger Erklärung ist jener Eurozonenhaushalt jedoch weder eigenständig noch mit einem Finanzminister verknüpft. Stattdessen soll er im EU-Haushalt verankert werden und gleicht in seiner Funktionsweise eher jenem Vorschlag, den Angela Merkel zuletzt in der FAZ formulierte. Nämlich einem eher kleinen Finanztopf zur Förderung von „Investitionen in Innovationen und Humankapital“, wie es auch in der Meseberger Erklärung heißt. Die europäischen Fiskalregeln sollten davon unberührt bleiben und Transfers vermieden werden. Letztendlich lässt sich hier nur spekulieren, denn die Höhe des Eurozonenbudgets bleibt in der deutsch-französischen Erklärung unbestimmt. Sie soll in den Verhandlungen um den mehrjährigen Finanzrahmen der EU geklärt werden, welche jedoch erst in den kommenden Monaten beginnen. Mit der Einbindung in den EU-Haushalt wurde die Streitfrage letzendlich vertragt und auf ein anderes Terrain verschoben, welches bereits jetzt extrem kontrovers ist. Denn aufgrund des Brexits steht weniger Geld für den EU-Haushalt zu Verfügung und viele Länder weigern sich, mehr in den Haushalt einbezahlen zu wollen. Daher scheint es absehbar, dass ein Eurozonenhaushalt sehr klein ausfallen und wahrscheinlich kaum merkliche Auswirkungen haben wird.

Interessant ist jedoch, dass sich in der Frage, wer diesen Topf am Ende verwalten soll, weder Frankreich noch Deutschland, sondern die Europäische Kommission durchgesetzt hat. Während „strategische Beschlüsse zum Haushalt“ der Eurogruppe vorbehalten bleibt, obliegt die konkrete Entscheidungsgewalt über die Ausgaben bei der Kommission, womit diese institutionell gestärkt wird. Vertagt wurde die Entscheidung über die Fiskalkapazität, welche in Form eines „Stabilisierungsfonds für Arbeitslosigkeit“ d.h. einer sog. Arbeitslosenrückversicherung durch eine deutsch-französische Arbeitsgruppe geprüft werden soll.

Schlussendlich lässt sich mit Blick auf die Ergebnisse des deutsch-französischen Treffens sagen, dass die Bundesregierung relativ erfolgreich eine Aufweichung der Stabilitätsorientierung der WWU verhindert hat. Die Vorschläge Macrons schrumpften seit seiner Wahl immer weiter und sind jetzt, etwas mehr als ein Jahr danach, kaum noch wieder zu erkennen. Seine zentralen Projekte wurden soweit abgeschwächt, dass auch eine deutsche Bundesregierung damit leben kann.

Auch ihr ist bewusst, dass sie Macron soweit entgegenkommen muss, dass dieser die Verhandlungen innenpolitisch als Erfolge verkaufen kann, ohne jedoch das deutsche Europaprojekt einer Stabilitätsunion zu gefährden. Dementsprechend berühren die die deutschen Zugeständnisse nicht die wesentliche Ausrichtung der WWU als Stabilitätsunion. Zugleich scheint es mehr als fraglich, ob die deutsch-französischen Kompromisse überhaupt  eine Chance auf Realisierung haben. Viele nordeuropäische Staaten v.a. die Niederlande haben bereits angekündigt, im Rat einen möglichen deutsch-französischen Kompromiss abzulehnen bzw. zumindest kritisch zu prüfen. Man könnte also sagen: Alles bleibt beim Alten, die Eurozone bleibt auf Kurs der Stabilitätsunion.

 

Re-Industralisierung Frankreichs?

Felix Syrovatka · 30. Oktober 2017 ·

In Frankreich werden wieder Fabriken gebaut und Jobs im industriellen Sektor geschaffen. Die Financial Times sieht Frankreich daher wieder im Aufschwung. Aber ist das die Trendwende des industriellen Niedergangs Frankreich? Ich bleibe skeptisch, liegt doch nicht nur die Arbeitslosigkeit bei 9%, sondern auch das Wirtschaftswachstum bleibt nach Jahren der Stagnation hinter den Erwartungen und auch im globalen Vergleich zurück. Zugleich haben sowohl Hollande als auch Macron (bisher) wenig getan, um eine neue französische Industriepolitik anzustoßen. Die französische Industrie ist heute – im Vergleich zu jener jenseits des Rheins – nicht nur immer noch zu teuer und zu wenig produktiv, sondern auch zu wenig innovativ.

Ich sehe das Problem der französischen Industrie v.a. im Bereich von Innovationen und Forschung. Alain Lipietz hat in einem Beitrag, der 1998 auf Deutsch erschien, darauf aufmerksam gemacht, dass
hochspezialisierte Industrien deutlich häufiger in Hochlohnländer angesiedelt bleiben als standardisierte Industrien. Frankreich hat Ende der 1980er Jahre den Fehler gemacht, seine Industrieförderung („Colbertismus“) vollständig einzustellen, die Finanzialisierung der Wirtschaft voranzutreiben und zugleich nicht geschafft, das Bildungssystem zu reformieren. Zwar mag Frankreich im Innovationsranking (wo u.a. die Bonität der Länder mit einspielt) vor Deutschland und den USA liegen, jedoch liegt Frankreich (72,32 Patente) was die Anzahl der Patente pro eine Millionen Einwohner deutlich hinter Deutschland (123) und den USA (129) zurück. Zugleich ist die Anzahl der Patente in der Industrie in Deutschland nochmal deutlich stärker als in Frankreich.

Dies liegt auch daran, dass es in Deutschland einen breiten Mittelstand gibt, der in der Vergangenheit immer wieder Treiber von Innovationen war. Einen solchen Mittelstand gibt es in Frankreich aufgrund der spezifischen Industrieförderung zwischen 1945 und 1984 nicht, welche internationale Champions kreieren wollte. Schon gar nicht im Industriesektor, der bis in die 80er Jahre hinein stark reguliert war.

Die Überlegungen würden eine eigene Forschungsarbeit begründen, jedoch zeigt die kurze Überlegung, dass die Deindustrialisierung der französischen Wirtschaft nicht primär aufgrund der hohen Löhne und des komplizierten Arbeitsrecht erfolgt ist. Es ist eine unterkomplexe Begründung, die deutschen Exportüberschüsse einzig auf die niedrigen Löhne zu schieben und nicht die spezifische Struktur der deutschen Produktio

Jean François via Flickr.com, CC BY-ND 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/)

n mitzudenken. Daher denke ich, dass der „Aufschwung“ in Frankreich v.a. im industriellen Sektor v.a. den globalen wirtschaftlichen Entwicklungen geschuldet ist und nicht als Zeichen einer langfristigen Re-Industralisierung gewertet werden kann.

Bildquelle: Jean François via Flickr.com, CC BY-ND 2.0 

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