Autoritäre Austeritätspolitik in der Eurokrise
Als am 15.03.2013 die europäischen Staats- und Regierungschefs nach einem zweitägigen Gipfel in Brüssel vor die Presse traten, hatten sie wenig zu verkünden. Keine konkreten Beschlüsse und auch keine neuen Vereinbarungen Hinter den verschlossenen Türen wurde jedoch über den Pakt für Wettbewerbsfähigkeit verhandelt, dessen Grundzüge die deutsche Kanzlerin schon auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos skizziert hatte. Dieser soll nach den Wünschen der deutschen Bundesregierung, ähnlich wie der Fiskalpakt, abseits des europäischen Rechts als völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedsländern und der Europäischen Kommission geschlossen werden. Darin sollen sich die Mitgliedsländer verpflichten, bestimmte Elemente ihrer Volkswirtschaften anzupassen oder umzubauen, d.h. Strukturreformen in Bereichen durchzuführen, die „nicht dem notwendigen Stand der Wettbewerbsfähigkeit entsprechen“. Hier wird es sich dann hauptsächlich „um Dinge wie Lohnzusatzkosten, Lohnstückkosten, Forschungsausgaben, Infrastrukturen und Effizienz der Verwaltungen gehen“, wie Angela Merkel in Davos erklärte. Der Pakt für Wettbewerbsfähigkeit ist der bisher letzte Baustein auf europäischer Ebene, mit dem der neoliberale Dreiklang aus Liberalisierung, Privatisierung und Sozialabbau europaweit (wo nötig autoritär) als zentrale Krisenlösungsstrategie der EU institutionell verankert werden soll.
Krisen des Kapitalismus
Ziel dieser autoritären Austeritätspolitik ist eine Stabilisierung des krisenhaften Kapitalismus in der EU. Um eine oberflächliche Deutung (z.B. ‚Gier, wildgewordene und deregulierte Finanzmärkte‘) zu vermeiden, lohnt ein Blick auf die mannigfaltigen Krisen, die zur Eurokrise führten. Die Subprime-Krise traf 2007 mit der Finanzindustrie der USA ein Zentrum der globalen kapitalistischen Ökonomie. Tausende Prekäre (‚Subprime-Segment‘) waren nicht mehr in der Lage, ihre Immobilienkredite zu begleichen. Die Immobilienpreise sanken drastisch, Hypothekenpapiere wurden quasi über Nacht wertlos. Es folgten Bankenkrisen – zunächst in den USA – später auch in europäischen Staaten, deren Banken über verbriefte Wertpapiere am US-amerikanischen Immobilienmarkt beteiligt waren. Das Durchbrechen der Subprimekrise auf die weltweiten Derivatenmärkte führte bei vielen europäischen Banken zu Refinanzierungs- und Liquiditätsproblemen sowie auch zu einem Austrocknen des innereuropäischen Interbankenkreditmarkts. Die Finanzkrise wurde so auch zu einer Refinanzierungskrise des Industriekapitals und damit zu einer umfassenden Krise des (nordatlantischen) Kapitalismus. Die nationalen Regierungen in Europa reagierten mit der ‚Rettung‘ systemrelevanter Banken – d.h. indem sie die Verluste der Banken sozialisierten – und Konjunkturprogrammen. Die von den europäischen Nationalstaaten finanzierten und von der EU nur notdürftig zu einem gesamteuropäischen Paket verknüpften – Kriseninterventionen wiesen eine deutliche Schlagseite auf.
Der Schwerpunkt lag auf angebotsseitigen Maßnahmen, d.h. auf einer Stärkung der Verwertungsbedingungen des Kapitals. Nachfrageorientierte Maßnahmen waren demgegenüber von deutlich geringerem Umfang und darüber hinaus – siehe Abwrackprämie – teils ökologisch fragwürdig und ökonomisch wenig nachhaltig. Durch die Interventionsprogramme, aber auch durch so genannte ‚automatische Stabilisatoren‘ – z.B. steigende Ausgaben für Arbeitslosengeld im Kontext der Krise – stieg europaweit die Staatsverschuldung an. Da in der Regel gleichzeitig das BIP sank, veränderte sich die Staatsschuldenquote (Staatsschulden im Verhältnis zum BIP) dabei wesentlich. Besonders deutlich stieg die Staatsschuldenquote in den Ländern der europäischen Peripherie, deren innereuropäische Wettbewerbsfähigkeit sich gegenüber den Ländern des exportstarken Zentrums (u.a. Deutschland, Österreich, Finnland und die Niederlande) – durch eine Auseinanderentwicklung der Lohnstückkosten (bedingt unter durch sinkende Reallöhne in Deutschland), aber auch durch eine höhere Inflation – in den Vorjahren verschlechtert hatte. In Irland und Griecheland stieg sie zwischen 2009 und 2011 jeweils um knapp 40 Prozentpunkte, in Spanien, Italien und Portugal betrug der Zuwachs zwischen 15 und 25 Prozentpunkten. Von Finanzmarktakteuren wurden die peripheren Länder in der Folge zunehmend mit Skepsis betrachtet. Es folgten ab 2010 zahlreiche Herabstufungen der Länder durch die Ratingagenturen S&P, Moody’s und Fitch, die die Stabilität der Eurozone insgesamt in Frage stellten – aus der Staatsschuldenkrise wurde die Eurokrise. Diskursiv wurde die ökonomische Divergenz gleichzeitig zu einer Frage der Moral: Aus den Ländern des europäischen Zentrums wurden – nicht zuletzt in der medialen Selbstwahrnehmung – sparsame ‚Musterschüler‘, aus den Staaten der Peripherie verschwenderische ‚PIIGS‘ (Schweine). Dass die Exportindustrie der Zentrumsstaaten jahrelang von der Schwäche der Peripherie profitiert hatte und die Exportüberschüsse zentraler Bestandteil der Krise waren, wurde ausgeblendet.
Bausteine autoritärer Austeritätspolitik
Je mehr sich die öffentliche Debatte auf die öffentlichen Ausgaben konzentrierte und je mehr sich die Finanzkrise in die Staaten selbst verschoben wurde, umso mehr traten die disziplinierenden Aspekte in den Fokus des europäischen Krisenmanagement. Mit dem Diskurs von an der Krise unschuldigen ‚Musterschülern‘ und für die Krise verantwortlichen ‚PIIGS‘ war der Deutungsrahmen etabliert, der implizit und explizit die Politik der EU in den folgenden Jahren prägte. Das Krisenmanagement der EU zielte in der Folge auf eine Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kapitals über die Durchsetzung von Spar- bzw. Austeritätspolitik in der europäischen Peripherie – notfalls auch gegen Institutionen nationaler und europäischer Demokratie. Da sich eine derartige Politik angesichts der zu erwartenden Widerstände nur begrenzt über eine Änderung der EU-Verträge durchsetzen ließ, setzten europäische Institutionen und europäische Zentrumsstaaten politisch auf ein Bausteinsystem. Ein systematisches Kontrollsystem autoritärer Austeritätspolitik wurde auf europäischer Ebene über Teilelmente verankert, die teils über zwischenstaatliche Verträge, teils über europäische Verordnungen beschlossen wurden. „Weil sich eine Standortpolitik als Austeritätspolitik, die auf Umverteilung, Sozialkürzungen und öffentliche Sparprogramme setzt, gegen den Widerstand der Bevölkerung […] nicht ‚automatisch’ über den Mechanismus des Wettbewerbs im ausreichenden Maße durchsetzen lässt, soll sie nun […] zentral verordnet werden“, beschreibt der Sozialwissenschaftler Andreas Fisahn treffend die Ausrichtung der europäischen Politik.
Als Kompass dient der Euro-Plus-Pakt, mit dem sich die Staats- und Regierungschefs am 25.03.2011 auf Leitlinien des Krisenmanagements einigten: Diese umfassen unter anderem Eingriffe in die Tarifauseinandersetzungen, um Löhne zu senken (etwa durch die „Sicherstellung, dass die Tarifabschlüsse im öffentlichen Sektor den auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gerichteten Anstrengungen im Privatsektor förderlich sind“); eine Erhöhung des Renteneintrittsalters und der Lebensarbeitszeit; eine Senkung der Besteuerung des Faktors Arbeit bei „gleichzeitiger Wahrung des Gesamtssteueraufkommens“ – d.h. eine Verschiebung der Steuerlast auf die Lohnabhängigen – sowie die Konstitutionalisierung von „Haushaltsdisziplin“ über die Festschreibung so genannter ‚Schuldenbremsen’ nach deutschem Vorbild auf nationaler und subnationaler Ebene. Der Euro-Plus-Pakt ist damit, wie der lobbykritische Verband Corporate Europe Observatory in einer Gegenüberstellung aufzeigte, in weiten Teilen deckungsgleich mit Vorschlägen des europäischen Arbeitgeberverbands Businesseurope. Um die Durchsetzung dieser Leitlinien zu ermöglichen, wurden insbesondere die Kompetenzen der EU-Kommission ausgebaut: Mit dem Europäischen Semester wurden die Nationalstaaten verpflichtet, ihr Reformprogramme zur Prüfung vorzulegen, mit dem Two-Pack darf sie darüber hinaus die Haushalte der Mitgliedsstaaten bewerten und bei Nicht-Gefallen zur Überarbeitung zurücksenden. In welche Richtung die Bewertungen der EU-Kommission ausfallen, ist eindeutig: Empfohlen wurde etwa in das Tarifrecht zu intervenieren, um Löhne zu senken; Entlassungen zu erleichtern; die Erhöhung von Mindestlöhnen zu begrenzen; eine Verschiebung von progressiver Besteuerung hin zu Konsumsteuern durchzusetzen oder Schuldenbremsen auf nationaler Ebene zu implementieren.
Nachdem die Empfehlungen der Kommission zunächst nicht viel mehr zu sein schienen als „Beiträge zur Diskussion“, wie Angela Merkel erklärte, wurden sie durch weitere Bausteine mit wirksamen Sanktionsmechanismen verknüpft. Die Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Rahmen der Six-Pack-Regelungen erlaubt es künftig einfacher als bisher, Staaten, die gegen europäische Vorgaben der Haushaltsdisziplin und -konsolidierung verstoßen finanziell zu sanktionieren – mit Strafen in Höhe von bis zu 0,5% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Vorjahres. Der EU-Kommission kommt dabei – über das neu entwickelte Verfahren des reverse majority voting, mit dem ihre Entscheidungen automatisch als vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister angenommen gelten, wenn dieser nicht innerhalb von zehn Tagen widerspricht – eine entscheidende Rolle zu. Die ebenfalls in den Six-Pack-Regelungen enthaltene Kontrolle zur ‚Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte’ ermöglicht es der Kommission darüber hinaus jährlich auf der Basis eines ‚Scoreboards’ von Indikatoren ‚übermäßige Ungleichgewichte’ – unter anderem Handelsbilanzdefizite oder ‚exzessive’ Steigerungen von Nominallöhnen – zu identifizieren und gegebenenfalls mit Strafen bis hin zu einer Geldbuße von 0,1% des BIP zu sanktionieren. Federführend in diesem Prozess ist innerhalb der Europäischen Kommission die extrem neoliberal geprägte Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN). Das Personal der GD ECFIN wurde infolgedessen in der Krise deutlich aufgestockt.
Mit dem Fiskalpakt wird die Verankerung einer Begrenzung des strukturellen Defizits auf 0,5% sowie einer Verschuldungsobergrenze von 60% des BIPs in den nationalen Verfassungen vereinbart. Überwacht werden sollen die Regelungen vom EuGH. Wird die Obergrenze überstiegen, wird automatisch und ohne Entscheidung von Parlamenten ein Korrekturmechanismus ausgelöst, dessen Ausgestaltung – wie schon beim Scoreboard – in den Händen der Europäischen Kommission liegt. Der Fiskalpakt steht damit als Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten zwar außerhalb der europäischen Verträge, greift jedoch in europäisches Recht ein, was juristisch zumindest grenzwertig ist. Die Geltungsdauer des Pakts ist durch das Fehlen einer Ausstiegsklausel prinzipiell unbegrenzt. Besonders drastisch tritt die autoritäre Austeritätspolitik in den Auflagen der Memoranden der ‚men in black‘ (Cristóbal Montoro) der Troika aus EZB, Kommission und IWF in Griechenland, Irland, Portugal und Spanien, die mit dem two-pack eine nachträgliche Rechtsgrundlage erhalten hat.
Da die Austeritätspolitik die europäischen Staaten in eine Rezession führte, wurde 2012 – unter dem Druck Frankreichs, aber auch internationaler Staatsapparate wie dem IWF – mit einer Ergänzung der Sparpolitik durch Wachstumsinititiativen reagiert wurde (der so genannte Wachstumspakt). Diese können jedoch nur als Kosmetik für die einseitige Sparpolitik der EU gesehen werden, da sie einerseits aus schon bestehenden Töpfen finanziert werden und andererseits ihnen mit 120 Milliarden Euro für die gesamte Eurozone im Vergleich zu anderen Maßnahmen eher geringe Mittel zu Verfügung stehen. Der jetzt verhandelte Pakt für Wettbewerbsfähigkeit setzt die damit entstandene Doppelstrategie – drastische Sparmaßnahmen und halbherzige Wachstumsinitiativen – fort: Man habe ausführlich über die weitere Ausrichtung der europäischen Wirtschaftspolitik diskutiert und sich darauf geeinigt, „dass Konsolidierung, Strukturreformen und Wachstum keine Gegensätze sind, sondern sich gegenseitig bedingen“, so Angela Merkel nach dem Eurogipfel.
Politische Instabilität
Zu den Krisen, die durch das europäische Krisenmanagement verstärkt oder ausgelöst wurden, gehört nicht nur die wirtschaftliche Rezession. Weitaus bedrohlicher für die Bevölkerungen – und ungelöst durch scheinbare Konjunkturpakete – sind alltägliche individuelle Krisen, die in der europäischen Peripherie zu massiven sozialen Protesten, aber auch zu drastisch steigenden Suizid- und Krankheitsraten geführt haben. Die Prekarisierung der alltäglichen Lebensbedingungen findet in einer politischen Instabilität ihren Ausdruck, die potentiell auch die autoritäre Austeritätspolitik für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kapitals in Frage stellt. Wahlerfolge wie jener von Syriza (aber auch der faschistischen Goldenen Morgenröte) in Griechenland oder der Fünf-Sterne-Bewegung in Italien zeigen, dass die Hegemoniekrise des EU-Krisenmanagements nur zeitweise durch Technokratenregierungen verdeckt werden konnte. Die autoritäre Austeritätspolitik steht so für eine prekäre, post-hegemoniale Form der repräsentativdemokratischen Herrschaft, in der eine bürokratisierte und dem demokratischen Zugriff entzogene Politik in der EU nur noch begrenzt die Zustimmung der Bevölkerungen findet. Inwiefern sie damit zukünftig in der Lage sein wird, stabile Verwertungsbedingungen für das europäische Kapital zu sichern, bleibt abzuwarten.