Der Artikel erschien am 02.04.2019 in gekürzter Fassung auf dem Blog „Arbeit und Wirtschaft“ der Arbeiterkammer Österreich und des ÖGBs unter dem Titel „Frankreich im Fokus der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik“
Im Zuge des europäischen Krisenmanagements wurde auf der europäischen Ebene ein umfangreiches Ensemble aus formellen und informellen, institutionalisierten und nicht-institutionalisierten, ökonomischen und sozialpolitischen Reglungs-, Überwachungs-, und Durchsetzungsformen durchgesetzt, mit denen die Rahmenbedingungen für eine nationale Arbeitsmarkregulierung und eine eigenständige Arbeitsmarktpolitik erheblich einschränkt wurden. Diese Neue Europäische Arbeitsmarktpolitik folgt dabei einem marktliberalen Politikmodus, welcher die Handlungsspielräume der Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen durch die Dezentralisierung von Lohnfindungs- und Tarifvertragssysteme, einer Flexibilisierung von ArbeitnehmerInnenrechten sowie die Senkung von Mindestlöhnen und der Abbau von Arbeitsversicherungsleistungen mitsamt der Implementierung von Aktivierungs- und Sanktionsmechanismen. Während die Eingriffe in die nationalen Arbeitsmarkt- und Tarifstrukturen in den sogenannten Troika-Ländern (Griechenland, Portugal, Spanien, Irland) im Zentrum des öffentlichen Interesses standen, blieben die Auswirkungen auf jene Länder, welche weniger stark von der Krise betroffen waren, in der Vergangenheit unterbelichtet.
Arbeitsmarktpolitik im Zentrum marktliberaler Krisenpolitik
Bereits 1978 hatte Elmar Altvater in einem wegweisenden Artikel zu den „Austerity Tendenzen in Westeuropa“ darauf hingewiesen, dass die Reduktion der Lohnstückkosten – neben Eingriffen in den Staatshaushalt – der zentrale Ansatzpunkt ordoliberaler Krisenpolitik ist. Im Kern zielt diese auf eine Wiederherstellung optimaler Verwertungsbedingungen für die Unternehmen und eine Steigerung ihrer Profitabilität. Dies geschieht jedoch nicht dadurch, dass die Produktivität, etwa durch eine umfassende staatliche Industriepolitik, gesteigert, sondern die Lohnkosten gesenkt werden. Dementsprechend zielt ein ordoliberales Krisenmanagement in erster Linie auf eine Reduktion der Lohnkosten und eine strukturelle Schwächung der Lohnfindungsinstitutionen sowie der organisierten Arbeiterbewegung bspw. der Gewerkschaften. Ausgehend von der Dominanz der Neoklassik in den Wirtschaftswissenschaften, war es daher nicht weiter überraschend, dass auch die Bearbeitung der Krise ab 2007ff. den marktliberalen Mustern der Austeritätspolitik folgte und die Arbeitsmarktpolitik zum zentralen Gegenstand europäischer Reformbemühungen wurde. Wie Ortiz u.a. (2015: 12) ausführen, wurde in Reaktion auf die Krise in 89 Ländern Maßnahmen zu Arbeitsmarktflexibilisierung beschlossen, darunter u.a. die Dezentralisierung der Tarifstrukturen und die Lockerung des Kündigungsschutzes.
Neue Europäische Arbeitsmarktpolitik
Die Herausbildung der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik war daher sowohl in ein marktliberales Krisennarraritiv als auch in eine weltweite austeritätspolitischen Entwicklungsdynamik eingebettet, welche nicht zuletzt aus einer Revitalisierung und Verhärtung der ordoliberaler Wirtschaftsideologie getrieben war. Das Besondere an der europäischen Entwicklung liegt jedoch darin begründet, dass die europäische Krisenbearbeitung dazu geführt hat, dass zentrale Kompetenzen in der Arbeitsmarktregulierung dauerhaft auf die europäische Ebene transponiert und dort institutionell verankert sowie zum Teil auch verfassungsrechtlich abgesichert wurden. Folgt man Altvater in seiner Analyse, so wurden die beiden zentralen Instrumente ordoliberaler Krisenpolitik d.h. die Reduktion der Lohnkosten als auch des Staatshaushaltes, auf die europäische Ebene verlagert und dort konstitutionell festgeschrieben.
Schaut man sich die dafür geschaffenen Governancemechanismen konkret an, so erkennt man ein engmaschig verknüpftes Bausteinsystem arbeitsmarktpolitischer Koordinierung. Auch wenn hier nicht der Platz ist, um detailliert auf die einzelnen Instrumente eingehen zu können, so sollen doch kurz die einzelnen Säulen der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik erläutert werden:
1.) Mit der 2010 verabschiedeten Europa-2020-Strategie wurde das sogenannte Europäische Semester etabliert, dass die bisher bestehenden Koordinierungsprozesse wie die Europäische Beschäftigungspolitik bündelt, aufeinander abstimmt und politische Empfehlungen für die jeweiligen Nationalstaaten formuliert. Die länderspezifischen Empfehlungen als Kern des Europäischen Semesters basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und umfassen sowohl die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung, den Stabilitäts- und Wachstumspakt als auch das 2011 geschaffene Makroökonomische Ungleichheitsverfahren. Im Europäischen Semester findet sowohl eine umfangreiche Datenerhebung über die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Situation der europäischen Mitgliedsstaaten statt als auch ein Benchmarkingprozess, der den einzelnen Ländern permanent vergleicht. Damit stellt das Europäische Semester die Schaltzentrale der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik dar. Hinzu kommt eins mehrstufigen makroökonomischen Überwachungssystems, welches die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedsstaaten anhand eines sogenannten Scoreboards permanent überwacht. Die darin definierten Indikatoren umfassen u.a. die Entwicklung der Lohnstückkosten oder Löhne. Verbunden ist das Europäische Semester zudem mit einer Reihe finanzieller Sanktionsmöglichkeiten, welche die Verbindlichkeit der länderspezifischen Empfehlungen erhöht. Waren die arbeitsmarktpolitischen Empfehlungen vor der Krise lediglich symbolischer Natur, kann ihre Nichtbefolgung heute zu empfindlichen Geldstrafen bis hin zur Aussetzung der Struktur- und Kohäsionsfondsmittel führen. Denn seit der Reform der Kohäsionspolitik 2013 kann der Europäische Rat über den Artikel 23 der ESI-Verordnung auf Vorschlag der Kommission jene Gelder, welche für wirtschaftliche Angleichung der europäischen Regionen vorgesehen sind, vollständig einfrieren. Damit umfasst die Neue Europäische Arbeitsmarktpolitik auch nicht nur die Euro-Staaten, sondern tendenziell alle EU-Mitgliedsstaaten.
2.) Die zweite Säule der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik stellt die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) dar und kann als eine Form des „europäischen Interventionismus“ charakterisiert werden. Im Zuge der Krisenbearbeitung hatte die EZB mehrere groß angelegte Anleihenkaufprogramme (SMP, OMT, PSPP) gestartet, jedoch den Ankauf an spezifische Bedingungen für die betroffenen Staaten geknüpft. So verschickte die EZB Briefe an die jeweiligen Regierungen und forderte diese dazu auf, im Gegenzug ihre Arbeitsmärkte zu reformieren und die Tarifstrukturen zu dezentralisieren. In den Fällen Spanien und Italien sind diese Briefe öffentlich geworden, jedoch betonte der damalige EZB-Präsident Jean-Claude Trichet in einem Interview, dass diese Form der „informellen Konditionalität“ zum Alltagsgeschäft der EZB gehöre und solche Auflagebriefe regelmäßig an einzelne Regierungen verschickt werden.
3.) Die dritte Säule umfasst die institutionalisierten Rettungsmaßnahmen für die Eurozone sowie die etablierte Kreditpolitik für die Nicht-Eurostaaten. In beiden Fällen wurden im Gegenzug für Kredite (im Rahmen des EFSF bzw. später des ESM oder im Rahmen von sogenannten Zahlungsbilanzdarlehen nach Artikel 143 AEUV) umfangreiche Strukturreformen mit einer sogenannten Troika aus EZB, EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds (IWF) vereinbart. Kern der verordneten Strukturreformen war auch hier der Arbeitsmarkt sowie die Lohnbildungsstrukturen. Ein Blick auf die betroffenen Staaten wie bspw. Rumänien oder Griechenland zeigt, dass dort die etablierten arbeitsmarkt- und tarifpolitischen Strukturen durch die Troika vollständig zerschlagen wurden. Branchenübergreifende Tarifverhandlungen wurden abgeschafft und auf die Unternehmensebene verlagert oder sogar individualisiert. Folgt man dem griechischen gewerkschaftsnahen Forschungsinstitut INE, dann gingen im Jahr 2016 nur noch 6,55% aller Tarifabschlüsse über die Unternehmensebene hinaus, während die meisten Lohnabschlüsse individuell ausgehandelt werden. Diese Säule der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik stellt somit die stärkste Form der Einflussnahme auf die nationalen Arbeitsmarktpolitiken dar. Sie beschränkt nicht nur die Rahmenbedingungen für eine nationale Arbeitsmarktpolitik, sondern greift konkret in die arbeitsmarkt- und tarifpolitischen Strukturen der EU-Mitgliedsstaaten ein, womit sie mit dem Begriff des „arbeitsmarktpolitischen Interventionismus“, wie ihn Thorsten Schulten und Torsten Müller vorschlagen, beschrieben werden.
Zusammen genommen stellen die drei Säulen eine neue arbeitsmarktpolitische Regelungsstruktur auf der europäischen Ebene dar, welche sich aus dem konkreten Zusammenspiel von regelbasierten, formellen und informellen sowie institutionalisierten Strukturen, Foren und Gremien ergibt. Diese sind eng miteinander verzahnt und verkoppelt und bilden in ihrer Gesamtheit jenes Ensemble, dass als Neue Europäische Arbeitsmarktpolitik beschrieben werden kann.
Länderspezifische Empfehlungen zielen auf die Arbeitsmarktpolitik
Eine Analyse der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zwischen 2011 und 2018 macht den Fokus des europäischen Krisenmanagements auf die nationalen Arbeitsmarkt- und Tarifstrukturen deutlich. So forderte die EU-Kommission von 20 Mitgliedsstaaten einen Abbau von Arbeitsversicherungsleistungen und/oder die Implementierung von Aktivierungs- und Sanktionsmechanismen in die nationale Arbeitslosenversicherung. 13 Mitgliedsstaaten forderte sie auf den Arbeitsschutz zu lockern und insbesondere den Kündigungsschutz oder die Arbeitszeitregelungen zu flexibilisieren. 9 Mitgliedsstaaten erhielten die Empfehlung ihre Mindestlöhne zu senken. Besonders bemerkenswert sind die Forderungen nach der Dezentralisierung und/oder eine Deregulierung der Lohnfindung, die an insgesamt 12 Mitgliedsstaaten herangetragen wurde. Denn in den europäischen Verträgen wurde die Lohnpolitik explizit aus dem Kompetenzbereich der EU ausgeschlossen.
Frankreich im Fokus der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik
Als eines der ersten Länder geriet Frankreich in den Fokus der Neuen Europäischen Arbeitsmarktpolitik. Während bereits ab 2009 ein Defizitverfahren im Rahmen des SWP eingeleitet worden war, verstärkte sich ab 2011 der Fokus der Europäischen Kommission auf die französische Arbeitsmarktregulierung. Ab 2013 leitete die Kommission zudem ein Verfahren bei übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten gegen Frankreich ein, womit die französische Arbeitsmarktregulierung einem speziellen Monitoring unterlag. Nach Ansicht der Kommission und des Rates in den länderspezifischen Empfehlungen leidet die französische Wirtschaft neben einer Schuldenkrise insbesondere an einer Wettbewerbskrise und einer strukturellen Arbeitsmarktschwäche. Zu hohe Arbeitskosten, ein zu hoher Mindestlohn und eine zu geringe Unternehmensflexibilität in „allen Aspekten der Beschäftigungsbedingungen“ würden die Wettbewerbskrise weiter vertiefen. Die Arbeitsmarktschwäche wiederum resultierte für die europäischen Institutionen in erster Linie aus dem zu starren Kündigungsschutz und einer zu wenig aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Der Analyse folgten die entsprechenden Empfehlungen. In allen länderspezifischen Empfehlungen für die Jahre 2011 bis 2017 finden sich die Forderungen nach einer Drosselung des Mindestlohnentwicklung, einer Liberalisierung reglementierter Berufe sowie nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes.
Mit der Einleitung des Verfahrens bei übermäßigen Ungleichgewichten ab 2013 gerieten arbeitsgesetzlichen und lohnpolitische Maßnahmen in den Fokus der Wettbewerbsanalyse. So schrieb die Kommission in den länderspezifischen Empfehlungen für 2014, dass „Wage-setting in France tends to result in distortion of the wage structure and limit the ability to firms to adjust wages in economic downturns”. Die weitgehend auf Branchenebene stattfindenden Tarifverhandlungen wurden von der Kommission als Achillesverse für die Resilienz der französischen Wirtschaft erkannt, womit sich die länderspezifischen Empfehlungen fortan darauf konzentrierten: Frankreich wurde aufgefordert sein Lohnbildungssystem zu dezentralisieren, um „to ensure that wages evolve inline with productivity“. Zugleich drängte die Europäische Kommission auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und eine Lockerung des Kündigungsschutzes.
Im Jahr 2015 spitzte sich der Druck von Seiten der europäischen Institutionen zu. Nachdem die französische Regierung im Zuge der Terroranschlägen auf die Redaktion von Charlie Hebdo im Januar 2015 ankündigte, aufgrund der Mehrausgaben für Polizei und Militär den SWP erneut brechen und die Vorgaben zur Neuverschuldung nicht erfüllen zu können, erhöhte die Kommission den Druck die geforderten arbeitsmarktpolitischen Empfehlungen umzusetzen.
Bereits im Februar 2015 drohte die Kommission in einer Vorlage für den Europäischen Rat mit der Verhängung eines Korrekturmaßnahmeplan und finanziellen Sanktionen. In ihrem Monitoringreport im Zuge des Defizitverfahrens forderte die Kommission die französische Regierung auf „reduce the costs associated with the implementation of regulations comcerning working time arrangements, beyond contributing to better alihn wages with productivity”. In der vom Rat beschlossenen Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens wird von finanziellen Sanktionen abgesehen, jedoch eine sechsmonatige Frist vereinbart, in der konkrete Maßnahmen umgesetzt und das Land sich einem erneuten Monitoring zu unterziehen hat. Zugleich wurde eine strengere halbjährliche Überwachung, primär im Bereich der Arbeitsmarktregulierung durch die Kommission beschlossen.
Auch die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zielten besonders auf die Arbeitsmarkt- und Tarifstrukturen. Durch das Verfahren makroökonomischer Ungleichgewichte erhielten die Empfehlungen besondere Aufmerksamkeit, da mit ihnen die Möglichkeit weiterer finanzieller Sanktionen verbunden war. Die im Mai 2015 veröffentlichten Empfehlungen forderten eine Deregulierung des Lohnbildungssystems, eine Flexibilisierung des Kündigungsrechts sowie eine grundlegende Reform des Arbeitsrechts:
“reform the labour law to provide more incentives for employers to hire on open-ended contracts. Facilitate take up of derogations at company and branch level from general legal provisions, in particular as regards working time arrangements” (2015: 55)
Die “Empfehlungen” der Kommission fanden sich dann auch kurze Zeit später im Gesetzentwurf für die Reform des französischen Arbeitsrechts, dem sogenannten Loi El Khomri wieder. Das im Jahr 2015 vorgelegte und im Frühjahr 2016 beschlossene Gesetz, das neben den EU-Institutionen vor allem von den französischen Unternehmensverbänden MEDEF und afep gefordert und gefördert wurde, sah u.a. eine Lockerung und Verwässerung der Überstundenregelung und des Kündigungsschutzes sowie eine Umkehrung der Normrangfolge für betriebliche Vereinbarungen und Tarifverträge vor. Fortan ist es den Arbeitgebern in Frankreich möglich, die Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden (in Ausnahmefällen sogar auf 60 Stunden) zu erhöhen und eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden anzuordnen. Die 35-Stunden-Woche muss nur noch in einem Durchschnitt von 3 Jahren eingehalten und kann auch hier durch betriebliche Vereinbarungen vollständig ausgehebelt werden. Seine Verabschiedung stellte den größten Abbau von Arbeitnehmerrechten und führte zu einer massiven strukturellen Schwächung gewerkschaftlicher Machtressourcen.
Die europäischen Institutionen agierten dabei nicht nur im Vorfeld der Reform als Agenda Setter, sondern übten auch während des Reformprozesses medialen und institutionellen Druck auf die Regierung von Präsident Francois Hollande aus. Kurz vor der Verabschiedung des Loi El Khomri veröffentliche die Kommission etwa ein Arbeitspapier, in der sie die Reform des Arbeitsrechts als Schlüssel zur Drosselung der Lohnstückkostenentwicklung bezeichnete. Zudem äußerten sich EU-Wirtschaftskommissar Moscovici und Vizekommissionspräsident Dombrowski während des Gesetzgebungsprozesses in verschiedenen Interviews und warnten öffentlich vor einer Abschwächung des Reformpaketes. Auch die deutsche Bundesregierung erhöhte den Druck auf die französische Regierung und drohte damit, einer Verlängerung des Defizitverfahrens im Rahmen des SWP nicht zuzustimmen, sollten keine überzeugenden reformpolirischen Schritte in der Arbeitsmarkregulierung eingeleitet werden. Vor allem der deutsche Finanzminister kritisierte immer wieder die arbeitsmarktpolitische Situation in Frankreich und regte im April 2015 sogar an, dass das französische Parlament, ähnlich wie in Spanien, doch mit Zwang von der „Notwendigkeit von Arbeitsmarktreformen“ überzeugt werden müsste.
Eine neue arbeitsmarktpolitische Regelungsstruktur für Europa
Wie das französische Beispiel zeigt, wurde auf europäischer Ebene eine neue arbeitsmarktpolitische Regelungsstruktur durchgesetzt, welche je nach spezifischer Form, direkten oder indirekten Einfluss auf die Arbeitsmarktregulierung ausübt und den nationalen arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielraum einschränkt.